Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie
Ein wichtiger Baustein für eine längerfristige psychiatrische Behandlung sind die niedergelassenen Fachärzt*innen. Die Bezeichnung ist unterschiedlich: Arzt/Ärztin für Psychiatrie, Arzt/Ärztin für Psychiatrie und Neurologie, Arzt/Ärztin für Nervenheilkunde oder Nervenarzt bzw. Nervenärztin sind übliche Bezeichnungen.
Der Zugang zu einer Fachärztin oder einem Facharzt und die Finanzierung der Leistungen unterscheiden sich nicht von denen anderer Ärzt*innen. Man kann sie direkt aufsuchen oder mittels einer Überweisung vom Hausarzt bzw. von der Hausärztin. Es gilt das Prinzip der freien Arztwahl; ein Wechsel des Arztes bzw. der Ärztin ist möglich. Da die Behandlung ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzt, ist es sinnvoll, den “richtigen” Arzt bzw. die richtige Ärztin sehr sorgfältig auszusuchen.
In den Stadtbezirken gibt es unterschiedlich viele Praxen. In der Regel ist mit einer längeren Wartezeit bis zur ersten Behandlung zu rechnen.
Die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein unterstützt gesetzlich Krankenversicherte bei der Vermittlung eines Termins bei Ärzt*innen- und Psychotherapeut*innen.